KONVOLUT.Beinhaltend: 12. März 1736, Reichsstadt Frankfurt am Main betreffs der Gültigkeit der Carolinen zu 10, 5 und 2 1/2 Gulden, geprägt unter den Kurfürsten von KÖLN, von BAYERN und von PFALZ sowie unter den Fürsten von BAMBERG, WÜRZBURG, FULDA, HESSEN-DARMSTADT und Württemberg, der Warnung vor allen übrigen auswärtigen Stücke dieser Sorten, ferner sowie Erklärung der ausnahmslosen Gültigkeit aller silbernen Münzsorten zu 30, 20, 10 und 5 Kreuzer. Einseitig bedrucktes Blatt, 43,5 x 34,5 cm; 13. August 1759, Wien. Kaiserliches Patent betreffs der geringhaltigen KRIEGSPRÄGUNGEN und Mahnung zur Einhaltung der bestehenden münzgesetzlichen Bestimmungen, unter Androhung von empfindlichen Strafen und Verweis auf die unter Kaiser Karls V. eingeführte Hals-Gerichts-Ordnung. Zwei doppelseitig bedruckte Blätter, so vier Seiten. 36 x 22 cm; 13. August 1759, Wien. Extractus Kaiserlichen Allerhöchsten Edicts, Wien, in Münz-Sachen. Einseitig bedrucktes Blatt, 35 x 21,5 cm; 3. November 1759, Wien. Kaiserliches Patent betreffs der Verrufung der im selben Jahr unter Fürst Aloysis zu ÖTTINGEN geprägten Gulden respektive Zweidritteltaler, 12 und 6 Kreuzerstücke. Doppelseitig bedrucktes Blatt, und gefaltet vierseitig, mit Kupferstich der verrufenen Öttingischen Münzen. Einblattdruck, 35 x 21,5 cm (2 Exemplare); 29. Januar 1760, Wien. Kaiserliches Patent betreffs der Einziehung und Außerkurssetzung der geringhaltigen Sechsteltaler der STADT DORTMUND 1758. Doppelseitig bedrucktes Blatt, mittig vertikal gefaltet und so vierseitig, mit Kupferstich der verrufenen Münzen. Blattgröße 34,5 x 21,5 cm. Auf der ersten Seite der handschriftlich in roter Tinte ausgeführte archivalische Vermerk Nro 4; 7. Februar 1760, Wien. Kaiserliches Patent betreffs der Außerkurssetzung und Verrufung der geringhaltigen 5-Kreuzer-Stücke 1755 und 1759 sowie der minderwertigen 1-Kreuzer 1758 und 1759 der Reichsstadt NÜRNBERG. Doppelseitig bedrucktes Blatt, mit Kupferstich der verrufenen Münzen, mittig vertikal gefaltet und so vierseitig, 34,6 x 21,6 cm; 27. März 1760. Kaiserliches Patent betreffs der Verrufung der minderwertigen Sechsteltaler, 12- und 4-Kreuzer 1755-1757, geprägt zu Altenkirchen unter dem Fürsten Christian Wilhelm Friedrich, Markgraf zu BRANDENBURG-ANSBACH und Graf von SAYN-ALTENKIRCHEN; Doppelseitig bedrucktes Blatt, mittig vertikal gefaltet, mit Kupferstich der verrufenen Münzen (2 Exemplare); 27. März 1760; Wien. Kaiserliches Patent betreffs der Verrufung der geringhaltigen Sechsteltaler, 12-, 4-, 3- und 1 Kreuzer-Stücke 1758 des Grafen von WIED-RUNKEL. Doppelseitig bedrucktes Blatt, mittig vertikal gefaltet, und so vierseitig, mit Kupferstich der verrufenen Münzen. Seitenmaß 34,5 x 21,5 cm; 27. März 1760. Kaiserliches Patent betreffs der Einziehung und Außerkurssetzung der 15-, 12-, 6-, 1-1/2 und 1-Kreuzer-Stücke des Fürstbischofs von FULDA. Doppelseitig bedrucktes Blatt, mittig vertikal gefaltet, und so vierseitig, mit Kupferstich der verrufenen Münzen. 34 x 21,5 cm; 4. Mai 1760. Kaiserliches Patent, gerichtet an die Landes- und Grundherren des Reiches sowie deren Beamten und allen Untertanen betreffs des Verbots der Versorgung der HECKENMÜNZSTÄTTEN mit gemünztem Gold und Silber, zudem die Untersagung des Transportverbots entsprechender Bestände ohne Legitimationsbescheinigung. Einseitig bedrucktes Blatt, mittig vertikal gefaltet, Blattgröße 41,3 x 34,7 cm; 4. Mai 1760. Kaiserliches Patent, Wien 4. Mai 1760, desselben Betreffs wie vorher, doch gerichtet an sämtliche Kaiserliche und 'Reichs-Posten'. Einseitig bedrucktes Blatt, mittig vertikal gefaltet, 41,8 x 34,7 mm. Linker Rand sauber beschnitten. 16. Mai 1760. Kaiserliches Patent betreffs der Auf- und Verrufung der seitens des Markgrafen von BRANDENBURG-KULMBACH geprägten geringhaltigen Reichstaler, 2/3-Taler und 1/12-Taler von 1757 und 1758 sowie dessen minderwertigen Sechsteltaler und 1/24-Taler 1757, ferner dessen 1-Kreuzer-Stücke 1753. Einseitig bedrucktes Blatt, mittig vertikal gefaltet. 19. August 1760. Kaiserliches Patent (Aushangblatt), betreffs der Einziehung der minderwertigen Dukaten, Goldgulden, 15-, 12-, 4- und 1-Kreuzer von dem Grafen zu WIED-NEUWIED aus 'dessen Heckenmünze'. Einseitig bedrucktes Blatt, mittig vertikal gefaltet, 52,5 x 39,5 cm. Am Rand stellenweise etwas wasserfleckig. 11. Dezember 1760. Kaiserliches Patent betreffs der Auf- und Verrufung der seitens des Markgrafen von BRANDENBURG-KULMBACH geprägten geringhaltigen Groschen 1759 und Halbgroschen (= 6-Pfennig) o. J., 2/3-Taler und 1/12 Taler von 1757 und 1758 sowie dessen minderwertigen Sechsteltaler und 1/24-Taler 1757, ferner dessen 1-Kreuzer Stücke 1753. Einseitig bedrucktes Blatt, mit Kupferstich beider verrufener Münztypen, 48,5 x 37 cm, mittig vertikal gefaltet. Rand sauber beschnitten, einige Einrisse im Bereich der Ränder und des Falzes hinterlegt. Etwas fleckig und leicht gebräunt. 11. Februar 1808. Verordnung betreffs der innerhalb der Stadt Frankfurt weiterhin kursgültig bleibenden 'alten kurmainzischen und vormalig Reichsstadt-Frankfurtischen' 1-Kreuzer-Stücke sowie der Devaluierung der fremden 'konventionsmäßig' und 'unkonventionsmäßig ausgeprägten Kreuzer' auf Hälfte ihres Wertes, d. h. auf 1/2 Kreuzer oder 2 Heller. Zudem Warnung vor Annahme bereits verrufener, der nicht als Kreuzer geprägten fremden Scheidemünzen, wie z. B. Rappen der SCHWEIZ, Petermännchen von TRIER, 3-Heller-Stücke von WÜRZBURG. Doppelseitig bedrucktes Blatt, 35 x 21,2 cm. Beim Rand der Vs oben wohl als archivalischer Vermerk die handschriftlich in blauem Farbstift aufgetragene Jahreszahl 1808. Etwas fleckig und leicht gebräunt. Dazu: Undatiert (nach 1759). Beidseitig bedrucktes Blatt, mittig vertikal gefaltet (paginiert: S. 13-16), einer unbestimmten umfangreicheren Veröffentlichung (nach 1759) mit Valvationstabellen vonseiten diverser Stände auf Reichsgebiet geprägte geringhaltige Silbermünzen aus den vierziger Jahren des 18. Jahrhunderts bis zum Jahre 1760. 36,8 x 22,3 cm. (22)
; NUMISMATISCHE LITERATUR; MÜNZVERORDNUNGEN UND MÜNZVERRUFUNGEN;