
Ehrenzeichen für langjährige Dienste bei der freiwilligen Feuerwehr (1920). Ehrenzeichen für 40-jährige Dienste bei der freiwilligen Feuerwehr, Bronze, am alten Band. OEK24 324; VL2 18.5. IINach einer Regierungsverordnung der Republik Baden vom 3. November 1920 wurden die Verleihungen des Ehrenzeichens in veränderter Gestaltung wieder aufgenommen. Gemäß Verordnung des Reichsministers des Innern Wilhelm Frick (1877-1946) über das Reichsfeuerwehr-Ehrenzeichen vom 22. Dezember 1936 erlosch die Zuständigkeit des badischen Innenministeriums, Feuerwehrauszeichnungen zu verleihen, was die Einstellung der Verleihungen zur Folge hatte.
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