1 HESSEN-KASSEL, LANDGRAFSCHAFT, SEIT 1803 KURFÜRSTENTUM Friedrich II., 1760-1785.
Silbermedaille 1776, unsigniert, auf den Besuch seines Sohnes, Landgraf Karl, gemeinsam mit Herzog Ferdinand, Sohn Ferdinand Albrechts II. von Braunschweig-Wolfenbüttel, in den Hamburger Logen Absalom zu den drei Nesseln, St. Georg zur grünenden Fichte und Emanuel zur Maienblume, sowie die darauf erfolgte Gründung der Loge Ferdinande Caroline zu den drei Sternen. Monogramm FC über drei Sternen, darüber halten zwei aus Wolken kommende Arme einen Kranz, oben strahlendes Gottesauge//Sechs Zeilen Schrift, dazwischen Abschnittslinie, umher Schlangenring. 33,32 mm; 14,59 g. Brockmann 476; Gaed. 1946; HZC 88; Schütz 2045. R Hübsche Patina, vorzüglichExemplar der Slg. Mercator, Auktion Fritz Rudolf Künker 220, Osnabrück 2012, Nr. 7654.
Karl, Prinz und Landgraf von Hessen, dänischer Feldmarschall und Statthalter in Schleswig und Holstein, *1744, Ó1836, wurde am 4. März 1775 auf Schloß Gottorp bei Schleswig in einer Versammlung von Mitgliedern des Inneren Ordens der Strikten Observanz und von Beamten der Loge Josua zum Corallenbaum aus Rendsburg in den Orden aufgenommen und erhielt in dem System der Strikten Observanz den Namen Carolus Eques a leone resurgente. Er war schon im Jahre 1776 zusammen mit dem Herzog Ferdinand von Braunschweig in den Hamburger Logen anwesend, wurde dann 1778 zum Protektor und Meister vom Stuhl der vier vereinigten Logen erwählt und verlieh an seinem Geburtstage der Hamburger Loge Ferdinand zum Felsen das Konstitutionspatent. Prinz Karl wurde 1782 auf dem letzten Konvent der Strikten Observanz zu Wilhelmsbad zum Koadjutor und eventuellen Nachfolger des Herzogs Ferdinand von Braunschweig in der Würde eines Großmeisters erwählt, sein Einfluß auf deutsche freimaurerische Verhältnisse war insgesamt nicht sehr bedeutend, da sich die Logen mit geringen Ausnahmen immer mehr von den Anschauungen der Strikten Observanz abwandten und zu einfacheren Gebräuchen zurückkehrten. In den dänischen Logen war Prinz Karl bis zu seinem Tode Generalgroßmeister, und die Arbeitsweise dieses Systems blieb auch in Dänemark mit geringfügigen Abweichungen bis zum Jahre 1855 in Kraft.
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