eLive Auction 91 - Orders and Decorations
Starts in 22 day(s) 19 hour(s)

Collection Peter Groch - Part 15, Orders and decorations from Germany and all over the world


Please note, that an Auex-account is required to participate in the auction.

Please register here.

DEUTSCHE ORDEN UND EHRENZEICHEN BADEN

Lot 9207

Lot 9207

Bid


Estimated price 1,300 €
Starting price 1,300 €

You have to be logged in to place a bid

GROSSHERZOGTUM BADEN (1806-1918)

Albert-Carolinen-Stift zu Freiburg im Breisgau (1845). Kreuz der Stiftsdamen, 35,8 x 27,5 mm, Gold, wohl hohl gefertigt, tlw. emailliert, Silber, das Revers-Medaillon mit feinster Emaille-Malerei, an der originalen, alt konfektionierten Bandschleife mit Nadel, zusammen mit altem Beschreibungszettel mit handschriftlicher Notiz "Ma croix de Chanoinesse / appartenant au / Châpitre Albert- / Caroline de Ferrette / Fribourg en Brisgau" [Mein Stiftsdamen-Kreuz / angehörig dem / Stift Albert- / Caroline von Ferrette / Freiburg im Breisgau] im originalen, etwas beriebenen Verleihungsetui. VL2 S. 574 Nr. 42. Von großer Seltenheit I-II

In dieser hervorragenden Erhaltung und im Originaletui von großer Seltenheit! - Das Albert-Carolinen-Stift wurde 1845 gemäß Testament aus dem Vermögen von Albert Freiherr von Pfirt (nach 1773-1845) und seiner Gemahlin Caroline geb. Gräfin von Thurn-Valsassina (gest. 1836) als "Stiftung des Freiherrn Albert v. Pfürdt für adeliche Fräulein des Breisgaues und Oberelsasses" errichtet. Die Statuten datieren vom 26. März 1846 und wurden mit Datum vom 30. April 1846 von Großherzog Leopold von Baden (1790-1852, reg. seit 1830) genehmigt. Mit den Statuten erfolgte auch die Stiftung des Stiftskreuzes. In den Genuß der Präbenden kamen und kommen bis heute die Äbtissin, vier in Freiburg im Stifthaus residierende und elf nicht residierende Stiftsdamen, seit 1856 gibt es noch vier Ehren-Stiftsdamen, die keine Präbenden erhalten und auch nicht stimmberechtigt sind. Die Stiftskreuze unterlagen und unterliegen einer strengen Rückgabepflicht an das Stift nach dem Ableben der Trägerin. Als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts besteht das Albert-Carolinen Stift bis zum heutigen Tage und verfolgt nach wie vor die bereits in den Statuten von 1846 festgelegten Ziele. (Vgl. Volle in VL2 S. 570 ff.)