Auktion 425 - Teil 4 (Los 2005 - 2300)
Goldprägungen aus Mittelalter und Neuzeit, u.a. aus der Familiensammlung Mohr
Silberprägungen, u.a. Glanzpunkte der Medaillenkunst
Deutsche Münzen ab 1871
DEUTSCHE MÜNZEN UND MEDAILLEN JÜLICH-KLEVE-BERG
Los 2213

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| Schätzpreis | 750 € |
| Zuschlag |
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BERG, HERZOGTUM, SEIT 1806 GROSSHERZOGTUM Maximilian Joseph von Bayern, 1799-1806.
Taler 1802. Landmünze. 19,48 g. AKS 1; Dav. 622; Kahnt 135; Thun 108. Prachtexemplar. Feine Patina, kl. Schrötlingsfehler am Rand, vorzüglich-Stempelglanz
(Jülich-) Berg war ein Nebenland des Kurfürstentums Bayern. Durch den Vertrag von Düsseldorf 1624, der erst 1678 vom Kaiser bestätigt wurde, hatte Pfalz-Neuburg, eine wittelsbachische Nebenlinie, die Herzogtümer Jülich und Berg erhalten. Die Pfalzgrafenherzöge residierten meist in Düsseldorf. Selbst als Johann Wilhelm (1679-1716) durch Erbschaft Kurfürst von der Pfalz wurde, blieb er am Niederrhein. Erst sein Bruder und Nachfolger Karl Philipp residierte zuerst in Neuburg, dann in Heidelberg. Schließlich zog er nach Mannheim; nun wurden Jülich und Berg Nebenlande der pfälzischen Kur. Als Karl Philipp 1742 starb, war der nächste Agnat Karl Theodor von Pfalz-Sulzbach, der durch eine Heirat enger mit der Linie Neuburg verbunden war. Nach dem Anfall von Bayern 1777 wurde München zur Residenz, Jülich und Berg rückten in weitere Ferne. Nachdem Karl Theodor 1799 ohne erbberechtigte Nachkommen gestorben war, folgte die einzige noch übrige Wittelsbacher Linie Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld mit Maximilian IV. Joseph. Inzwischen waren die linksrheinischen Gebiete der Pfalz und Jülich an die siegreiche französische Republik verlorengegangen. Im Frieden von Lunéville 1801 erhielt Kurfürst Maximilian Joseph das Gebiet Berg zurück, und in Düsseldorf kam es zu einer regen Münzprägetätigkeit, wobei im 16-Talerfuß zu 60 Stüber oder 80 Albus ausgeprägt wurde; die Taler entsprachen dem niederrheinischen Rechnungstaler. Im Frieden von Preßburg 1805 wurde Maximilian IV. Joseph zum König von Bayern erhoben, mußte aber Berg an Frankreich abtreten.Dieses Los unterliegt der Regelbesteuerung. / This lot cannot be sold under the margin scheme.