eLive Auction 91 - Orden und Ehrenzeichen
Startet in 22 Tag(en) 23 Stunde(n)

Sammlung Peter Groch - Teil 16, Orden und Ehrenzeichen aus Deutschland und aus aller Welt 


Bitte beachten Sie, dass Sie für die Auktionsteilnahme ein Auex-Konto benötigen.

Hier geht es zur Registrierung.

SAMMLUNG OSMANISCHES REICH TÜRKEI

Bieten


Schätzpreis 300 €
Startpreis 300 €

Um zu bieten müssen Sie sich einloggen

SAMMLUNG OSMANISCHES REICH

OSMANISCHES REICH: Osmanje-Orden [نشان عثمانی - Nişan-ı Osmani] (1861). 2. Modell (Dekorationen mit grünen Strahlen - 1867-1922), Dekoration der 1. Klasse, Anfertigung wohl der Osmanischen Münze [Darphâne-i Âmire] in Konstantinopel wohl aus der Regierungszeit Mehmeds V. Reschad (1844-1918, reg. seit 1909) oder Mehmeds VI. Vahideddin (1861-1926, reg. von 1918 bis 1922), Silber tlw. brillantiert, vergoldet und emailliert, die Halbmond-Überhöhung Silber vergoldet, am alten, aber nicht korrekten deutsch konfektionierten Schulterband. BWK4 185. I-II

Kurz nach seinem Regierungsantritt stiftete Sultan Abdülaziz (1830–1876, reg. ab 1861) mit Ferman vom 9. Dezember 1861 den dreiklassigen Osmanje-Orden [نشان عثمانی – Nişan-ı Osmani] für zivile und militärische Verdienste, benannt nach dem Reichsgründer Osman I. Gazi. Der Orden stand rangmäßig über dem Mecidiye-Orden; die Statuten erschienen am 4. Januar 1862 im Journal de Constantinople.

Die erste Ausführung (1. Modell) zeigte im roten Medaillon-Feld den Namen Abdülaziz’ in goldener Schrift. 1867 erhielt der Orden einen grün emaillierten Medaillon-Ring und später zusätzlich sieben grüne Sternstrahlen mit brillantierten Zwischenstrahlen (2. Modell). Das Revers trug nun die Jahreszahl „699“ (= 1299/1300), das angenommene Gründungsjahr des Osmanischen Reiches.

Zudem wurde eine 4. Klasse eingeführt, die am Brustband getragen wurde – mit oder ohne Rosette, jedoch nie als eigenständige „5. Klasse“. Die Größen der Dekorationen blieben weitgehend einheitlich, Unterschiede bei den Bruststernen traten erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts auf.

Dieses Los unterliegt der Regelbesteuerung. / This lot cannot be sold under the margin scheme.